Im Luftsport entwickeln sich die Disziplinen in der Wettkampfspringerei als auch die Aktivitäten im Funsportbereich stets weiter. Vor 
                        einigen Jahren begann man im Fallschirmsport z.B. mit Boardsprüngen, heute ist dies zu einer tollen Wettkampfdisziplin geworden. Wer 
                        weis, was uns die Zukunft noch so alles beschert... Im Zusammenhang mit dem Haftpflichtversicherungsschutz stellt sich dem 
                        verantwortungsbewußten Luftsportler nun die Frage, ob der Versicherungsschutz bei der Mitnahme von Gegenständen gegeben ist, oder nicht? 
                        Grundsätzlich sind alle Aktivitäten, die über das normale Maß der luftsportlichen Aktivität hinausgehen, dem Versicherer zu melden. Der 
                        Versicherer ist nämlich im Zuge seiner Gleichbehandlungspflicht verpflichtet zu Prüfen, ob er dafür eine Mehrprämie verlanden muß, oder 
                        gar dieses Haftungsrisiko ausschließen sollte. Dies ist wohl auch jedem klar, der mit einem Motorroller, Schlauchboot oder einem Skyball 
                        aus dem Flugzeug springt. Die Mitnahme von Skyboards oder Helmkameras wird von unserem Versicherer mittlerweile jedoch schon als eine 
                        übliche Aktivität bewertet und ist somit nicht extra zu melden. Dies kostet bei der GFF-Card nichts extra. Bitte jedoch an die 
                        Sorgfaltspflichten eines jeden Luftsportlers denken. Sofern es Verbandsempfehlungen oder gar gesetzliche Vorschriften für die Verwendung 
                        solcher Zusatzgerätschaften gibt, sind diese einzuhalten - andererseits könnte ein Versicherer den bezahlten Schaden vom mitversicherten 
                        Luftsportler zurück verlangen.