Im Luftsport entwickeln sich die Disziplinen in der Wettkampfspringerei als auch die Aktivitäten im Funsportbereich stets weiter. Vor
einigen Jahren begann man im Fallschirmsport z.B. mit Boardsprüngen, heute ist dies zu einer tollen Wettkampfdisziplin geworden. Wer
weis, was uns die Zukunft noch so alles beschert... Im Zusammenhang mit dem Haftpflichtversicherungsschutz stellt sich dem
verantwortungsbewußten Luftsportler nun die Frage, ob der Versicherungsschutz bei der Mitnahme von Gegenständen gegeben ist, oder nicht?
Grundsätzlich sind alle Aktivitäten, die über das normale Maß der luftsportlichen Aktivität hinausgehen, dem Versicherer zu melden. Der
Versicherer ist nämlich im Zuge seiner Gleichbehandlungspflicht verpflichtet zu Prüfen, ob er dafür eine Mehrprämie verlanden muß, oder
gar dieses Haftungsrisiko ausschließen sollte. Dies ist wohl auch jedem klar, der mit einem Motorroller, Schlauchboot oder einem Skyball
aus dem Flugzeug springt. Die Mitnahme von Skyboards oder Helmkameras wird von unserem Versicherer mittlerweile jedoch schon als eine
übliche Aktivität bewertet und ist somit nicht extra zu melden. Dies kostet bei der GFF-Card nichts extra. Bitte jedoch an die
Sorgfaltspflichten eines jeden Luftsportlers denken. Sofern es Verbandsempfehlungen oder gar gesetzliche Vorschriften für die Verwendung
solcher Zusatzgerätschaften gibt, sind diese einzuhalten - andererseits könnte ein Versicherer den bezahlten Schaden vom mitversicherten
Luftsportler zurück verlangen.